ZUFAHRTS- UND PARKBEWILLIGUNG FÜR UMZÜGE
 

Zufahrts- und Parkbewilligung für Umzüge

  • Die Bewilligung muss mindestens 8 Arbeitstage vor dem Umzug angefordert werden.
  • Mindestens eine Adresse muss in der Stadt Bern liegen.
  • Wird der Umzug von einer Privatperson durchgeführt, darf er bis zu einem Tag dauern (07.00 - 20.00 Uhr, ohne Sonn- und Feiertage).
  • Antrag erfolgt durch *
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    Der Umzug kann nicht an einem Sonntag und sollte zwischen 07:00 und 20:00 erfolgen.
    Mindestens eine Adresse muss in der Stadt Bern liegen, ansonsten ist Bewilligungsanfrage zwecklos
    Umzugsadresse von
    Umzugsadresse nach
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