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ZUFAHRTS- UND PARKBEWILLIGUNG FÜR UMZÜGE
Zufahrts- und Parkbewilligung für Umzüge
Die Bewilligung muss mindestens 8 Arbeitstage vor dem Umzug angefordert werden.
Mindestens eine Adresse muss in der Stadt Bern liegen.
Wird der Umzug von einer Privatperson durchgeführt, darf er bis zu einem Tag dauern (07.00 - 20.00 Uhr, ohne Sonn- und Feiertage).
Kontakt
Telefon +41 31 321 52 17
Adresse und Karte
Zugänglichkeit Gebäude
Öffnungszeiten
Kontaktformular
Antrag erfolgt durch *
Umzugsfirma
Privatperson
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Der Umzug kann nicht an einem Sonntag und sollte zwischen 07:00 und 20:00 erfolgen.
Umzugsdatum * (TT.MM.JJJJ)
von (hh:mm Uhr) *
bis (hh:mm Uhr) *
Beginn Umzug * (TT.MM.JJJJ)
ab (hh:mm Uhr) *
Ende Umzug * (TT.MM.JJJJ)
bis (hh:mm Uhr) *
Mindestens eine Adresse muss in der Stadt Bern liegen, ansonsten ist Bewilligungsanfrage zwecklos
Umzugsadresse von
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Umzugsadresse nach
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Kantonskürzel *
Kontrollschild des Liefer- oder Lastwagens
Signalisation notwendig? *
ja
nein
Möglichkeit 1
Sie können die Signale direkt bei einer Umzugsfirma aus der Region bestellen. Die Signale werden durch die Umzugsfirma direkt vor Ort aufgestellt und im Anschluss wieder abgeholt. Kosten gemäss den Angeboten der Umzugsfirmen.
Möglichkeit 2
Sie möchten die Signale selber hinstellen, dann wenden Sie sich an die Kantonspolizei, Fachstelle Signalisationen. Diese gibt Ihnen detailliert Auskunft über das weitere Vorgehen.
Telefon
031 638 67 00
oder
signalisationen-bern@police.be.ch
Wichtig:
Die Bestellung muss 8 Tage vor dem Umzugstermin erfolgen.
Bemerkungen
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