ZUFAHRTS- UND PARKBEWILLIGUNG FÜR UMZÜGE
 

Zufahrts- und Parkbewilligung für Umzüge

  • Die Bewilligung muss mindestens 8 Arbeitstage vor dem Umzug angefordert werden.
  • Mindestens eine Adresse muss in der Stadt Bern liegen.
  • Wird der Umzug von einer Privatperson durchgeführt, darf er bis zu einem Tag dauern (07.00 - 20.00 Uhr, ohne Sonn- und Feiertage).
  • Antrag erfolgt durch *
    Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichteingaben!
    Der Umzug kann nicht an einem Sonntag und sollte zwischen 07:00 und 20:00 erfolgen.
    Mindestens eine Adresse muss in der Stadt Bern liegen, ansonsten ist Bewilligungsanfrage zwecklos
    Umzugsadresse von
    Umzugsadresse nach
    Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichteingaben!
    Signalisation notwendig? *
    Möglichkeit 1
    Sie können die Signale direkt bei einer Umzugsfirma aus der Region bestellen. Die Signale werden durch die Umzugsfirma direkt vor Ort aufgestellt und im Anschluss wieder abgeholt. Kosten gemäss den Angeboten der Umzugsfirmen.

    Möglichkeit 2
    Sie möchten die Signale selber hinstellen, dann wenden Sie sich an die Kantonspolizei, Fachstelle Signalisationen. Diese gibt Ihnen detailliert Auskunft über das weitere Vorgehen.

    Telefon 031 638 67 00 oder signalisationen-bern@police.be.ch

    Wichtig: Die Bestellung muss 8 Tage vor dem Umzugstermin erfolgen.
    Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichteingaben!
    Zusammenfassung der Angaben
    Bitte überprüfen Sie Ihre eingegebenen Daten und korrigieren Sie eventuelle Fehler vor dem Absenden.
    Zusammenfassung