Mögliche Leerbestände
Insbesondere in folgenden Fällen kann eine Rückerstattung aufgrund Leerstand gewährt werden:
- Aus-/Umbau einer Liegenschaft
- Unverschuldete Unbewohnbarkeit einer Liegenschaft
- Sonstige vergleichbare Fälle
Insbesondere in folgenden Fällen wird
keine Rückerstattung aufgrund Leerstand gewährt:
- Zweitwohnung/Zweitwohnsitz
- Ferienwohnung/Ferienhaus
- Erbgang
- Leerstand trotz gegebener Bewohnbarkeit
- Entsorgungsdienstleistungen werden bezogen
Voraussetzungen für eine Rückerstattung
Die Kehrichtgrundgebühr wird nachträglich rückerstattet, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- es standen dauerhaft mehr als 50 % der Bruttogeschossfläche (BGF) der Liegenschaft (oder des Miteigentumsanteils) leer, und
- der Leerstand dauerte länger als 6 Monate.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die Gebühr für die Dauer des Leerstandes ab dem 7. Monat anteilsmässig rückerstattet.